[ALIGN="center"]2,4 GHz - Der "DMFV" informiert[/ALIGN]
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Ergebnis der Besprechung mit der Bundesnetzagentur, bezüglich der Verwendung von Funkfernsteueranlagen für Modelle im 2,4 GHz Bereich:
1. Der Betrieb von Funkfernsteueranlagen für Modelle im 2,4 GHz Band mit 100 mW Strahlungsleistung ist aktuell und weiterhin erlaubt.
Die Geräte müssen den jeweils gültigen Richtlinien entsprechen.
2. Aufstiegsgenehmigungen für Modellflugplätze werden in Bezug auf Frequenzen auf Antrag hin wie folgt geändert: »Es dürfen nur Funkanlagen verwendet werden, die den für solche Anlagen geltenden Vorschriften der Bundesnetzagentur entsprechen.
Diese Problematik wird an das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, Bonn, herangetragen, mit dem Ziel eine bundeseinheitliche Regelung herbeizuführen.
Die für Sie zuständige Landesluftfahrtbehörde sowie weitere Informationen zum Thema »2,4 GHz in Deutschland« finden Sie im Internet:
Adressen ,der für die Vereine zuständigen Landesluftfahrtbehörden:
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