Die Bundessektion hat eine gewisse Verunsicherung betreffend 2,4 GHz Anlagen festgestellt.
Aus diesem Grund wurde von den Firmen Graupner und Robbe eine Stellungnahme eingeholt, die im Auszug zur Kenntnis gebracht wird.
Firma Robbe, Herr Harald Schäfer:
Inzwischen haben wir umfangreiche Tests mit dem FASST-System durchgeführt, vom Pylon-Racer mit Bürstenmotor bis hin zum 10 S Heli mit BL-Motor und Regler.
Vom Oldtimerflugmodell mit Drahtverspannung, bis zum großen schnellen Jet, aber auch Hotliner und sehr große Segelflugmodelle.
Neben der Funktion und Störunempfindlichkeit wurden auch ausgiebige Reichweitentest am Boden und in der Luft durchgeführt.
Das Ergebnis ist mehr als zufrieden stellend, alle Tests verliefen ohne jeglichen Aussetzer oder Störung auch bei Problemmodellen.
Auch die erzielte praktische Reichweite ist enorm und liegt weit über dem erwarteten Resultat.
Aus heutiger Sicht können wir für das Futaba FASST-System folgende Aussagen zur Systemreichweite treffen:
Boden - Boden: Mehr als 2000 Meter Reichweite (bei 1,5 Meter Höhe des Empfängers und Sichtkontakt)
Boden - Luft: Mehr als 3000 Meter Reichweite (bei Sichtkontakt). Die erreichten praktischen Reichweiten waren noch erheblich weiter.
Diese Aussage gilt für ALLE robbe-Futaba 2,4 G FASST Anlagen im Flugbereich, sowie die künftigen 2,4 GHz Module (TM-7... TM-14) zur Umrüstung bestehender Anlagen.
Sowohl für die sehr kleinen 6+7 Kanal als auch für die 8+14 Kanal Empfänger.
Die enorme Reichweite des Futaba 2,4 G FASST-Systems liegt zum einen in der großen Bandbreite (2048 kHz) begründet, zum anderen im Frequenz Hopping verfahren, was Futaba bisher als einziger Hersteller anbietet.
Selbstverständlich sind die bereits gelieferten 2,4 G RC-Anlagen in den entsprechenden Ländern der EU sowie in den übrigen Europäischen Ländern welche auch die RTTE-Richtlinie anerkennen "notifiziert", also bei den jeweiligen nationalen Behörden angemeldet.
So auch in Österreich bei der bmvit unter der nationalen Schnittstelle FSB-LD046. Für diese Geräte wurde von der bmvit eine "Generelle Bewilligung" erteilt so dass sie ohne weitere Anmeldung betrieben werden können.
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